Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Der Gebührentipp

    § 84 Abs. 2 BRAGO ist auch bei einer Einstellung im Revisionsverfahren anzuwenden

    | Obwohl § 86 Abs. 4 BRAGO für das Revisionsverfahren nicht auf § 84 Abs. 2 BRAGO verweist, ist § 84 Abs. 2 BRAGO im Revisionsverfahren entsprechend anzuwenden (LG Hamburg, Beschluss, 27.2.01, rkr., AGS 01, 105). |