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  • 01.08.1996 · Fachbeitrag · Der Gebührentip

    Die Berechnung der Gebühr für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens anhand betriebswirtschaftlicher..

    | Bezüglich der Gebühren des Rechtsanwalts für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens sieht § 21 Satz 1 BRAGO vor, daß der Rechtsanwalt hierfür eine „angemessene“ Gebühr erhält. Zu der Frage der Höhe der jeweiligen Gebühr hat sich der Gesetzgeber indes darauf beschränkt, in Satz 2 die Vorschrift des § 12 BRAGO für entsprechend anwendbar zu erklären. Doch auch in § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO ist lediglich geregelt, daß der Rechtsanwalt die Gebühr nach „billigem Ermessen“ bestimmt. In dieser Festsetzung aber liegt oftmals die Ursache für Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt über die Höhe der Gebühr. Folgende Richtlinien sind maßgebend: |