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  • 01.10.1996 · Fachbeitrag · Der Gebührentip

    Der Anwalt hat bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen während eines Rechtsstreits Anspruch auf zusätzliche Gebühren!

    | Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat der Rechtsanwalt, der während eines Rechtsstreits außergerichtliche Vergleichsverhandlungen über nicht anhängige Ansprüche führt, Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Je nach Auftrag des Mandanten handelt es sich hierbei um eine halbe Prozeßgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO oder um die Gebühren des § 118 BRAGO. |