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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Automatisiertes Mahnverfahren

    Uneinheitlich: Nachforderung von Gerichtsgebühren bei vorsorglichen Formularanträgen auf Streitverfahren

    | Die meisten Gerichte betreiben für vergangene Jahre die Nacherhebung von Gerichtsgebühren, wenn der Antragsteller gleichzeitig mit dem Mahnbescheid durch ein Kreuz im Mahnvordruck die Durchführung des streitigen Verfahrens nach einem Widerspruch des Schuldners beantragt hat (BRAGO prof. 99, 20; siehe auch Beitrag oben). Doch die Verfahrensweise ist - gerade in automatisierten Mahnverfahren - von Bundesland zu Bundesland bzw. von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk höchst unterschiedlich. Wir haben deshalb für Sie bei den einzelnen Geschäftsbereichen nachgefragt. Hier die Gründe der verschiedenen Auffassungen und ein Überblick, wie dieses Problem derzeit von den einzelnen Gerichten gehandhabt wird. |