Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis)

    | Zu niedrig angesetzte Gegenstandswerte ziehen - gerade in arbeitsrechtlichen Mandaten - gebührenrechtliche Nachteile nach sich. Um dies zu vermeiden, wird in „BRAGO professionell“ die korrekte Streitwertermittlung zu Stichwörtern von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zeugnis“ unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erläutert - hier Willenserklärung, Zeugnis und Zeugnisberichtigungsanspruch. |