01.12.1997 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis)
Arbeitsrechtliche Mandate können rentabel sein. Dennoch werden gerade hier oft Gebühren verschenkt, weil der Anwalt den Gegenstandswert zu niedrig bestimmt. Wir zeigen Ihnen von A (= Abfindung) bis Z (= Zeugnis) die Möglichkeiten der Streitwertbewertung auf und informieren Sie über die jeweilige Rechtsprechung. Weitere Fortsetzungen dieser Übersicht werden wir in den nächsten Ausgaben veröffentlichen.
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