01.10.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Haftungsfalle: Der Ausschluss der Kostenerstattung nach § 12a ArbGG
Im Arbeitsrecht muss der Mandant die Kosten und Gebühren - sowohl die außergerichtlichen als auch die der ersten Instanz - selbst tragen. Trotzdem unterbleibt oft ein entsprechender Hinweis des Mandanten. Der folgende Beitrag stellt diese Haftungsfalle vor und zeigt, wie Sie in Sonderfällen dennoch eine Kostenerstattung der Gegenseite erzielen können.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,30 € Monat