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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Anwalts-Marketing

    Mehr Beweglichkeit bei den anwaltlichen Honoraren

    | Die Zeiten, in denen sich Anwälte nur nach den gesetzlichen Vorgaben für die Honorargestaltung richteten, sind vorbei. Gerade in außergerichtlichen Angelegenheiten werden heute verstärkt individuelle Honorarvereinbarungen getroffen. Zukünftig wird die Honorarpolitik bei den Marketingbemühungen von Anwaltskanzleien noch mehr an Bedeutung gewinnen. Daher sollte jeder Anwalt überlegen, welche Honorarsysteme für ihn überhaupt in Frage kommen und wie diese ausgestaltet sein können. Dies ist notwendig, um auf entsprechende Fragen von Mandanten gut vorbereitet zu sein. Der folgende Beitrag erläutert Abrechnungsverhalten und -tendenzen der Anwälte. |