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  • 01.10.1996 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Übersicht über die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    | Bis zum Inkrafttreten des Rechtspflegevereinfachungsgesetzes am 1. April 1991 entsprach es der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß der Gegenstandswert für das Beweissicherungsverfahren nach dem Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Verfahrens zu bemessen ist. Dieses wurde meist mit einem Bruchteil des Werts der Hauptsache angesetzt. Nur vereinzelt vertraten die Gerichte die Auffassung, daß sich der Streitwert des Beweissicherungsverfahrens nach dem Wert des zu sichernden Anspruchs - also nach dem Hauptsachestreitwert - richtet. |