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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    PKH: Vergleichsgebühr auch für außergerichtlichen Vergleich

    Der im Wege der PKH beigeordnete Anwalt erhält für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr, vorausgesetzt, dass sich der Gegenstand des Vergleichs mit dem der Prozesskostenhilfegewährung deckt (OLG- Schleswig 20.12.02, 9 W 113/02, OLGR 03, 124 ). (Abruf-Nr. 030619)