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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Kosten der Nebenintervention

    Werden die Kosten der Hauptparteien gegeneinander aufgehoben, so steht dem Nebenintervenienten gegen den Gegner der von ihm unterstützten Hauptparteien Anspruch auf Erstattung seiner Kosten nicht zu (BGH 3.4.03, V ZB 44/02, n.v.). (Abruf-Nr. 031310)