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  • 01.06.1999 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    BGH: Keine neue Verjährungsfrist bei gerichtlicher Streitwertfestsetzung

    Im Falle einer nachträglichen höheren Streitwertfestsetzung begann die Verjährung der für den Rechtsanwalt zusätzlich erwachsenden Gebühren nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH erst, nachdem diese Wertfestsetzung wirksam geworden war. Doch Vorsicht: Diese Auffassung hat der BGH inzwischen ausdrücklich aufgegeben. Der folgende Beitrag nennt die Gründe hierfür und weist auf die Folgen in der Praxis hin.