01.05.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
BGH bejaht Reisekosten für den sich selbst bei einem auswärtigen Prozessgericht vertretenden Anwalt
Der Rechtsanwalt, der sich vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst vertritt, hat Anspruch auf Erstattung von Reisekosten nach § 28 BRAGO (BGH 11.2.03, VIII ZB 92/ 02, n.v.). (Abruf-Nr. 030700)
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