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  • 01.01.1995 · Fachbeitrag · Aktuelle Entscheidung:

    Nur noch ein Anwalt bei gemeinsamer Klage gegen Versicherung und Schädiger erstattungsfähig!

    | Mit Beschluß vom 30. November 1994 (Az. 11 W 2545/94) hat das OLG München folgendes entschieden: Im Fall der gemeinsamen Klage gegen Versicherungsnehmer und Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Erstattungsanspruch dieser Beklagten grundsätzlich auf die Kosten eines Rechtsanwalts. |