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  • 01.11.1996 · Fachbeitrag · Abrechnung

    Welcher Gebührensatz ist für die Berechnung der Erhöhung des § 6 BRAGO maßgeblich?

    | Im Einzelfall beträgt die Erhöhung nach § 6 BRAGO bei Rahmengebühren nicht immer 3/10. Vielmehr ist sie von der Gebühr zu erheben, die tatsächlich erwachsen und berechnet worden ist. Dies gilt für die Prozeßgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) wie auch für die Geschäftsgebühr (§ 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO). |