01.02.2001 · Fachbeitrag · Abgrenzung
Angelegenheitsbegriff nach § 13 Abs. 5 BRAGO oder Anrechnung nach § 118 Abs. 2 BRAGO?
Frage: Bietet es sich an, bereits in dem außergerichtlichen Mahnschreiben darauf hinzuweisen, dass nach fruchtlosem Fristablauf Klage erhoben werden wird? Fallen die Anwaltsgebühren im Falle der Klageerhebung je nachdem unterschiedlich aus?
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