01.11.2004 · Fachbeitrag · Abgeltungsbereich der Gebühren
Zum Angelegenheitsbegriff bei Güteverfahren und gerichtlichen Verfahren (§ 17 Nr. 7 RVG)
Die Güte- und Schiedsverfahren stellen gemäß § 17 Nr. 7 RVG gegenüber dem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit dar. Der Beitrag zeigt, welche Konsequenzen dies für die Gebührenabrechnung des Anwalts hat.
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