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  • 01.05.1996 · Fachbeitrag · Ab dem 1. Juli 1996:

    Weitere Angleichung der Ost-Gebühren auf 90 Prozent!

    | Die BRAGO-Gebühren werden ab dem 1. Juli 1996 von bisher 80 Prozent des West-Niveaus auf 90 Prozent erhöht. Dasselbe gilt für die Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz und der Kostenordnung. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren - 80 oder 90 Prozent - ist der Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags (siehe hierzu „BRAGO professionell“ Nr. 8/95, Seiten 6 ff.). |