Der BFH hatte zu klären, ob die Steuerbefreiung des Erwerbs eines Familienheims durch Kinder nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG auch ein an das Wohngrundstück angrenzendes unbebautes Grundstück umfasst. Fraglich war in diesem Zusammenhang, ob die Feststellung des Belegenheitsfinanzamts, dass verschiedene wirtschaftliche Einheiten vorliegen, im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid noch erfolgreich abweichend beurteilt werden kann (BFH 23.2.21, II R 29/19, Abruf-Nr. 223876 ).
Bei der Unternehmensnachfolge geht es immer wieder darum, sich möglicher bestehender Pensionsverpflichtungen zu entledigen. Dabei geht es grundsätzlich um die bilanzielle Entlastung des Unternehmens.
Über viele Jahre haben Unternehmen neben betrieblichem Vermögen auch reichlich privates Vermögen aufgebaut. Sofern das Privatvermögen im Großteil aus liquiden Mitteln besteht, muss auch dieses zwangsläufig ...
Der Generationswechsel wurde mit externer Unterstützung langfristig mit Erfolg vorbereitet. Wie dies vonstattenging und was daraus auch für andere Unternehmen abzuleiten ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben steuermindernd zu berücksichtigen. Das hat der BFH mit Urteil vom 6.5.21 (II R 41/19) ...
Streitig war, wer an einem Feststellungsverfahren nach § 13b Abs. 2a ErbStG zu beteiligen ist und ob ein zur Nutzung überlassenes Grundstück als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren oder dem nach § 13b ErbStG ...
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Bei der Unternehmensübertragung zu Lebzeiten oder von Todes wegen ist stets die Erbschaft- und Schenkungsteuer in die steuerliche Betrachtung einzubeziehen. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über zu beachtende Grundsätze bei der Ermittlung des begünstigten Vermögens sowie den alles entscheidenden 90 %-Test und beschäftigt sich dann explizit mit der Frage, ob geleistete Anzahlungen den Finanzmitteln zuzurechnen sind.