Laufend werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Soll das steueroptimiert erfolgen, dann findet die Übertragung regelmäßig unter Vorbehalt eines Nießbrauchs statt. Bei dieser ebenso einfachen wie lukrativen Gestaltung sind aber zwei elementare Risiken vorhanden: Der nachträgliche Verzicht des Berechtigten auf den Nießbrauch wie auch der vorzeitige Tod des Berechtigten. Der folgende Beitrag betrachtet den Vorteil sowie die Risiken mit einem Musterfall.
In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts fassen Dietrich Loll und Steffen Pasler von der ETL-Gruppe wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Sie berichten über das BMF-Schreiben ...
Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen setzen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften grundsätzlich eine Beteiligung von mehr als 25 % voraus (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG).
Die Energiewende stellt Landwirte zunehmend vor die Frage, ob sie Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereitstellen sollen. Bislang kann dies jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Nachteile nach sich ziehen, da die betroffenen Grundstücke unter Umständen nicht mehr dem begünstigten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden. Mit einer Bundesratsinitiative möchte die Bayerische Staatsregierung diese Benachteiligung beseitigen und zugleich Anreize für Investitionen in den ...
Das FG darf ohne Verstoß gegen die Aufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 S. 1 FGO) die von den Gutachterausschüssen nach § 183 Abs. 1 S. 2 BewG mitgeteilten Vergleichspreise dem Vergleichswertverfahren ...
Die Bewertung eines Unternehmens gehört zu den anspruchsvollsten Fragestellungen im Pflichtteilsrecht. Befindet sich Unternehmensvermögen im Nachlass, hängt die Höhe des Pflichtteils regelmäßig entscheidend vom ...
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