17.08.2026 · Fachbeitrag · Behaltensfrist verletzt
Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen entfällt
Ein Erbfall mit anschließender Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH zeigt, dass die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen des § 13a ErbStG an strenge Voraussetzungen geknüpft sind. Das FG Münster (25.2.25, 3 K 2046/23) entschied, dass die zusätzliche Gewährung einer Darlehensforderung neben GmbH-Anteilen als schädliche Gegenleistung anzusehen ist und zu einer teilweisen Nachversteuerung führt.
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