Das OLG München (Beschluss vom 23.7.24, 33 Wx 329/23 e) hat klargestellt: Ein handschriftliches Testament ist nur dann wirksam, wenn der vollständige Text inklusive der Benennung des Erben und die Unterschrift eigenhändig vom Erblasser geschrieben wurden. Wird die Begünstigte – wie im Urteilsfall – lediglich mithilfe eines maschinenschriftlichen Adressaufklebers oder durch ein Symbol (z.B. Pfeil) bestimmt, genügt dies nicht dem strengen Formerfordernis des § 2247 Abs. 1 BGB. Solche nicht ...
Die Unternehmensnachfolge entwickelt sich zu einer der größten Herausforderungen für den deutschen Mittelstand. Noch nie wollten so viele Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Betrieb übergeben – doch die ...
Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler ist gespickt mit interessanten Informationen aus dem Praxisalltag, wie u. a. aktuelle Fakten zur Mindestlohnerhöhung, die ...
Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 23.6.25 (10 K 1483/24 E) entschieden.
Mehrgenerationale Familienunternehmen sind mit einem Vermächtnis der Ahnengenerationen verbunden, das als Gesamtheit aller Faktoren verstanden werden kann, die mit der Weitergabe des Unternehmenseigentums und der ...
In der Episode des AStW-Podcasts nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht unter die Lupe. In dieser Woche geht es u. a. um die Nebenbestimmungen bei ...
Betriebsveräußerung und -aufgabe optimal gestalten
Die Gestaltung von Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben ist alles andere als trivial. Mit der Sonderausgabe von GStB Gestaltende Steuerberatung haben Sie das Rüstzeug für eine souveräne Beratung. Profitieren Sie von aktuellen Strategien, konkreten Handlungsanleitungen und Praxisbeispielen.
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
In komplexen B2B-Situationen wie M & A, Restrukturierungen, strategischen Partnerschaften oder auch bei kompetitiven Ausschreibungen entscheidet nicht der beste Pitch, sondern die beste Verhandlung. Dennoch erleben wir immer wieder, wie gestandene Manager auf Verkaufsrhetorik zurückgreifen, um eine Einigung zu erzielen. Das ist gefährlich. Denn was im Verkauf nützlich sein kann, wirkt in der Verhandlung oft kontraproduktiv. Wenn die Gegenseite sich dann nicht wie gewünscht verhält, wird nachgegeben.