Der BGH hat am 11.6.15 (VII ZR 216/14, Abruf-Nr. 144691 ) entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.
Der BGH hat am 11.6.15 (VII ZR 216/14) entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, ...
Der IX. Senat des BFH hat durch Urteil vom 10.2.15 (IX R 18/14) entschieden, dass das schlichte „Vergessen“ des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen – im Urteilsfall ein Verlustbetrag – in die ...
Bei einem Fitnessstudiobetreiber wurden außergewöhnlich hohe Aufwendungen für die Wartung der Fitnessgeräte festgestellt. Im Vergleich mit anderen Betrieben waren die Kosten etwa dreimal so hoch.
Der Haftgrund der Flucht ist anzunehmen, wenn sich der Beschuldigte von seinem bisherigen räumlichen Lebensmittelpunkt absetzt, um unerreichbar zu sein (KG Berlin 20.2.15, 4 Ws 20/15, Abruf-Nr. 144681 ).
Die Anzahl der eingereichten Selbstanzeigefälle ist deutlich zurückgegangen, sodass die Finanzbehörden vermehrt zur Bearbeitung der sogenannten Altfälle kommen, bei denen der Steuerpflichtige bereits seit über ...
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Wird die Umsatzsteuervoranmeldung durch einen Steuerberater beim FA eingereicht, bedarf es näherer Feststellungen zur Rollenverteilung zwischen Auftraggeber und Steuerberater und zu dessen Kenntnisstand, ohne die eine rechtliche Beurteilung der Beteiligung des Steuerpflichtigen bzw. der für ihn handelnden Organe nicht möglich ist (OLG Karlsruhe 16.3.14, 1 (4) Ss 560/14 - AK 206/14, Abruf-Nr. 144684 ).