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  • · Nachricht · VGH München

    Gewerbeuntersagung trotz Verschulden des StB

    | Auf ein Verschulden des StB, den der Gewerbetreibende damit beauftragt hat, seine Pflichten zu erfüllen, kommt es bei der Prüfung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen Steuerverfehlungen nicht an. Darauf weist der VGH München hin (22.10.21, 22 ZB 21.1938, Abruf-Nr. 227429 ). |

     

    Hintergrund ist der bei der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit geltende objektive Beurteilungsmaßstab, aufgrund dessen sich der Gewerbetreibende etwaiges Verschulden des StB zurechnen lassen muss (VGH München 3.12.15, 22 ZB 15.2431, juris). Der VGH wies hier außerdem darauf hin, dass der Klägerin wegen des langen Tatzeitraums und der vorsätzlich begangenen Steuerhinterziehungen das behauptete Fehlverhalten ihres StB unmöglich verborgen geblieben sein konnte. Weiter führt der Senat aus, dass auch Steuerhinterziehungen in länger zurückliegenden Veranlagungszeiträumen eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden begründen können.(DR)

    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 146 | ID 47988981

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