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  • 17.09.2013 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Vernehmungsprotokolle des Zolls und Anhörungsvermerke des Arbeitgebers

    | Das FG kann sich Feststellungen aus einem Strafurteil zu Eigen machen, sofern der Betroffene gegen die strafrechtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen erhebt und entsprechende Beweisanträge stellt. Diese Rechtsprechung ist auf Vernehmungsprotokolle und andere Dokumente übertragbar (BFH 24.5.13, VII B 163/12, Abruf-Nr. 132899 ). |

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