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  • 19.03.2019 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen erfüllt? Dann ist die Arrestanordnung gegenstandslos

    | Die in § 324 AO geregelte Anordnung des dinglichen Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen des Steuergläubigers. Sie soll die Zeitspanne überbrücken, in der die Vollstreckung noch nicht zulässig ist – so das FG Münster mit Urteil vom 31.10.18. |

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