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  • · Fachbeitrag · Tabaksteuer

    Haftung für Tabaksteuer wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung

    von RA Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Krause Lammer Wattenberg, Berlin, Lehrbeauftragter der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

    Beihilfe zur Hinterziehung von Tabaksteuer leistet, wer als Fahrer das Verbringen von unversteuerten Zigaretten in das deutsche Steuergebiet unterstützt (FG München 28.7.11, 14 K 3772/08, Abruf-Nr. 113674).

    Sachverhalt

    Das Hauptzollamt nahm den Kläger als Gesamtschuldner für Tabaksteuer in Anspruch, weil er sich in zwei Fällen der Beihilfe zur Hinterziehung von Tabaksteuer schuldig gemacht habe, indem er T bei dem Verbringen von unversteuerten Zigaretten in das deutsche Steuergebiet unterstützt habe. Der Kläger wurde deswegen auch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt.

     

    Der Kläger verteidigt sich im Wesentlichen damit, dass er nur einen völlig untergeordneten Tatbeitrag geleistet habe. So habe er T lediglich in zwei Fällen aus Gefälligkeit zur Geldübergabe nach L gefahren, ohne von den Zigarettentransporten und den dadurch hinterzogenen Steuern Kenntnis gehabt zu haben. Er habe weder Einfluss auf die Verfahrensweise mit den Zigaretten gehabt noch sei er an einem Erlös aus der Vermarktung dieser Zigaretten beteiligt worden. Für die beiden Fahrten nach L habe er jeweils nur 300 EUR erhalten.