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  • · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Widerruf der Approbation als Arzt aufgrund einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

    von ORR Dipl.-Finw. Michael Braun, Waiblingen

    Für den Entzug der Approbation ist erforderlich, dass der Täter unter Aufwendung erheblicher krimineller Energie dem Fiskus Steuern massiv, beharrlich und über einen langen Zeitraum entzieht (VG Regensburg 27.9.12, RN 5 K 11.1639, Abruf-Nr. 131542).

     

    Sachverhalt

    Der Kläger K versteuerte in den Jahren 2003 bis 2007 einen Gewinn aus seiner Augenarztpraxis, der um 2,5 Mio. EUR zu niedrig war. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H. von 617.000 EUR, die er zusammen mit seiner Ehefrau aus einem österreichischem Bankkonto erzielte, blieben ebenfalls unversteuert. K und seine Ehefrau wurden wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall (Hinterziehungsbetrag von rund 1,4 Mio. EUR) schuldig gesprochen. K erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Dabei wurde eine achtmonatige Freiheitsstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes einbezogen.

     

    Die StA informierte die für die Erteilung der Approbation zuständigen Behörden. Im Rahmen weiterer Nachforschungen wurde dort bekannt, dass gegen den Arzt ein Verfahren wegen Betrugs in 203 Fällen wegen falscher Abrechnungen zu Lasten der Krankenkassen lief. Die Approbation als Arzt wurde entzogen.

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