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  • 04.08.2025 · Nachricht · OLG Stuttgart

    Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) macht Bauvertrag nicht nichtig

    | Eine unangemessene rechtliche Gestaltung gem. § 42 Abs. 2 S. 1 AO kann nicht mit einer Verletzung steuerlicher Pflichten nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SchwarzArbG gleichgestellt werden und führt daher nicht dazu, dass ein Bauvertrag nichtig ist (OLG Stuttgart 30.4.25, 3 U 110/24, Abruf-Nr. 248239 ). |