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  • 02.06.2025 · Nachricht · OLG Bremen

    Mobiltelefon kann durch Fingerabdruck entsperrt werden

    | Ein Mobiltelefon kann durch das zwangsweise Auflegen des Fingerabdrucks des Beschuldigten gem. § 81b Abs. 1 StPO zulässigerweise entsperrt werden. Darauf weist das OLG Bremen (8.1.25, 1 ORs 26/24 (2 SRs 34/24 GenStA), Abruf-Nr. 246673 ) hin. |