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  • 17.03.2016 · Fachbeitrag · Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

    FA zur Auskunft gegenüber Insolvenzverwalter verpflichtet, Steuergeheimnis steht dem nicht entgegen

    | Die U-GmbH hatte Insolvenz angemeldet, der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Unter Hinweis auf § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) wollte er die Kontoauszüge aller dort geführten Steuerarten betreffend die Insolvenzschuldnerin für die VZ von 2009 bis 2011 einsehen; er wolle die Anfechtungsansprüche nach den §§ 129 ff. InsO prüfen. Unter Hinweis auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) verweigerte das FA die Auskunft. |

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