17.03.2016 · Fachbeitrag · Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
FA zur Auskunft gegenüber Insolvenzverwalter verpflichtet, Steuergeheimnis steht dem nicht entgegen
Die U-GmbH hatte Insolvenz angemeldet, der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Unter Hinweis auf § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) wollte er die Kontoauszüge aller dort geführten Steuerarten betreffend die Insolvenzschuldnerin f ür die VZ von 2009 bis 2011 einsehen; er wolle die Anfechtungsansprüche nach den §§ 129 ff. InsO prüfen. Unter Hinweis auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) verweigerte das FA die Auskunft.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,10 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig