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  • · Fachbeitrag · Niedersächsischer Landesrechnungshof

    Rechnungshof beklagt Millionenschaden

    | Der Niedersächsische Landesrechnungshof beklagt, dass die Finanzämter zu gutgläubig sind und zum Vorteil der Steuerhinterzieher im Rahmen einer Selbstanzeige die Steuern oft zu niedrig und entsprechende Hinterziehungszinsen gar nicht festsetzen (Landtags-Drucks. 17/5800). |

     

    Die Finanzämter prüften die Vollständigkeit der Selbstanzeigen des Öfteren unzureichend, zudem verkannten sie vielfach die Auswirkungen der Selbstanzeigen auf vorangehende VZ sowie erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen. Hierdurch entging dem Fiskus ein landesweites Steuerfestsetzungspotenzial von hochgerechnet mehr als 30 Mio. EUR.

     

    Zudem haben es die Finanzämter in zahlreichen Selbstanzeigefällen ver-säumt, Hinterziehungszinsen festzusetzen. Dies führte zu einem erheblichen Einnahmeausfall. Auch bezieht die niedersächsische Steuerverwaltung die Vorauszahlungen in die Zinsberechnung nicht mit ein, hierdurch entstand ein Einnahmeausfall von hochgerechnet mehr als 3,5 Mio. EUR.(CW)

    Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 203 | ID 44152109

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