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  • 03.07.2023 · Nachricht · LG Ravensburg

    Entsperren eines Mobiltelefons per Fingerabdruck

    | § 81b Abs. 1 StPO ermächtigt die Ermittlungsbehörde dazu, Fingerabdrücke des Beschuldigten zu nehmen und diese biometrischen Daten zu nutzen, um ein Mobiltelefon zu entsperren (LG Ravensburg 14.2.23, 2 Qs 9/23, Abruf-Nr. 235657 ). |

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