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  • 09.01.2023 · Nachricht · LG Halle

    Durchsuchung bei InsO-Verwalterin unverhältnismäßig

    | Eine Durchsuchung bei einer InsO-Verwalterin als Drittbeteiligte i. S. d. § 103 Abs. 1 StPO ist unverhältnismäßig, wenn zuvor keine formlose Anfrage an sie gerichtet wurde (LG Halle 14.4.22, 2 Qs 2/22, Abruf-Nr. 230934 ). |

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