24.05.2021 · Fachbeitrag · LG Bonn
Keine Durchsuchung für die Strafzumessung
Die Durchsuchung einer Wohnung, um persönliche Verhältnisse für die Festsetzung der Tagessatzhöhe aufzuklären, ist nur ausnahmsweise und nach Ausschöpfung anderer Erkenntnismöglichkeiten verhältnismäßig (LG Bonn 28.10.20, 50 Qs-857 Js 721/20-36/20, Abruf-Nr. 219234 ). Daran anknüpfend stellt das LG vorliegend fest, dass die Durchsuchungsanordnung des AG Bonn vom 15.9.20 rechtswidrig war.
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