Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.05.2021 · Fachbeitrag · LG Bonn

    Keine Durchsuchung für die Strafzumessung

    Die Durchsuchung einer Wohnung, um persönliche Verhältnisse für die Festsetzung der Tagessatzhöhe aufzuklären, ist nur ausnahmsweise und nach Ausschöpfung anderer Erkenntnismöglichkeiten verhältnismäßig (LG Bonn 28.10.20, 50 Qs-857 Js 721/20-36/20, Abruf-Nr. 219234 ). Daran anknüpfend stellt das LG vorliegend fest, dass die Durchsuchungsanordnung des AG Bonn vom 15.9.20 rechtswidrig war.