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  • 17.04.2023 · Nachricht · LG Berlin

    Geld-Beschlagnahme trotz erstinstanzlich abgelehnter Einziehung

    | Eine Beschlagnahme von Bargeld (ca. 82.000 EUR) muss bestehen bleiben, obwohl das dieser zugrunde liegende selbstständige Einziehungsverfahren (§ 76a Abs. 4 StGB) erstinstanzlich (nicht rechtskräftig) abgelehnt worden ist (LG Berlin 20.12. 21, 526 Qs 26/21, Abruf-Nr. 229934 ). |

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