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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Ansprüche und Risiken aus einem gekündigten Steuerberatungsvertrag

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

    | Aufgaben wie die Erstellung von Jahresabschlüssen, Jahressteuererklärungen und die Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten werden typischerweise wegen der damit verbundenen tiefgehenden Einblicke in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten nur aufgrund des persönlichen Vertrauens in die Person des Steuerberaters übertragen ‒ so das OLG München mit Urteil vom 13.12.17. |

     

    Sachverhalt

    Die Parteien machen mit Klage und Widerklage wechselseitige Ansprüche aus einem Ende 2014 geschlossenen und im April 2015 von der Beklagten, der Mandantin, gekündigten „Steuerberatungsvertrag“ geltend. Im Kern streiten die Parteien darum, ob eine fristlose Kündigung der Beklagten zulässig war. Der Kläger K (Steuerberater) verneint dies und verlangt die Erfüllung des Vertrags bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist. Er verweigerte deshalb zunächst auch die Rückgabe der ihm überlassener Unterlagen und die Datenübertragung bezüglich der Buchhaltung der Beklagten.

     

    Weiter streiten die Parteien über die Höhe der Vergütung für die Buchführungsarbeiten des Jahres 2015. Die Beklagte wendet sich gegen die Höhe der abgerechneten Vergütungsforderung des K, macht eine Überzahlung sowie verschiedene Schadensersatzansprüche geltend.

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