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  • · Fachbeitrag · Finanzgericht Nürnberg

    Schätzung bei Gaststättenumsätzen

    | Das FG Nürnberg hat in der Entscheidung vom 8.5.12 (2 K 1122/2009, Abruf-Nr. 123123 ) zu den Anforderungen an eine sachgerechte Schätzung bei Gaststättenumsätzen ausgeführt. Den geänderten Steuerbescheiden lag die Schätzung einer Fahndungsprüfung zugrunde, nachdem die Betriebsprüfung Mängel bei den Aufzeichnungspflichten und Kalkulationsunstimmigkeiten festgestellt hatte. |

     

    Der Fahndungsprüfer hatte formelle und materielle Mängel der Buchführung vorgefunden: Die mit der Registrierkasse erfassten Umsätze waren nicht vollständig überprüfbar, weil lediglich Kellnerberichte ohne fortlaufende Nummern vorlagen. Tagesendsummenbons zum Abgleich der Tageseinnahmen wurden nicht aufgefunden. Zudem war keine korrekte Trennung der Restaurantumsätze von den Umsätzen aus dem Straßenverkauf vorgenommen worden. Bei der kalkulatorischen Überprüfung der betrieblichen Daten wurden erhebliche Abweichungen beim Getränkeverkauf, beim Pizzaumsatz und bei den Umsätzen aus dem Verkauf von Pizzaschachteln (Gastrobedarf) festgestellt. Auch eine Getränkekalkulation auf der Grundlage der gebuchten Eingangsrechnungen und der Verkaufspreise ergab bereits deutlich höhere Umsätze als die Klägerin für Gaststättenumsätze zum Normalsteuersatz erklärt hatte. Der Fahndungsprüfer ging davon aus, dass in der Gaststätte der Getränkeumsatz zu 30 % und der Speiseumsatz zu 70 % anzusetzen sei und rechnete auf diese Weise den gesamten Gaststättenumsatz hoch. (CW)

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 291 | ID 36140140

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