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  • 17.01.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht München

    Zu den straf- und bußgeldrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Bezug von Kindergeld

    Der Kläger hatte die Familienkasse über seinen Wegzug nach Spanien informiert. Die Familienkasse hatte jedoch aufgrund der Angaben des Klägers, dass er seinen Wohnsitz in Deutschland beibehalte, das Kindergeld weitergezahlt.