17.09.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht Magdeburg
Tatbestandsvoraussetzungen einer steuerlichen Haftungsinanspruchnahme
Das FG Magdeburg weist darauf hin, dass die Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide abweichend von den allgemeinen Regelungen unter der Voraussetzung einer Steuerhinterziehung ausdrücklich nur bei Haftungstatbeständen nach § 70 und § 71 AO verlängert ist, in anderen Haftungsfällen – also auch in dem Streitfall bei der Haftung gemäß § 69 AO – nicht (FG Magdeburg 25.4.13, 2 A 127/12, Abruf-Nr. 132604 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,10 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig