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  • 16.03.2015 · Fachbeitrag · Finanzgericht Hamburg

    Steuerschuldnerschaft nach dem TabStG

    | Anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung des Klägers K wegen des Verdachts des illegalen Handelns mit Betäubungsmitteln (§ 29a BtMG) wurden Zigaretten mit ukrainischen Steuerbanderolen gefunden. Mit Bescheid vom 19.1.12 erhob der Beklagte daraufhin Tabaksteuer i.H. von 1.171,92 EUR zuzüglich Zinsen. K behauptet, er habe die Zigaretten weder ins Zollgebiet der Union verbracht, noch Besitz an ihnen gehabt. Von der Existenz der Zigaretten habe er keinerlei Kenntnis gehabt. |

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