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  • 17.05.2021 · Fachbeitrag · FG München

    Luxemburgische Kapitalgesellschaft mit inländischer Leitung

    | Das FG München weist auf Folgendes hin: Die Ansässigkeit einer vermögensverwaltenden luxemburgischen Kapitalgesellschaft (SARL) kann – trotz deren ausländischem Sitz – im Inland liegen. Ihre Dividenden sind inländische Kapitalerträge, ohne dass in Luxemburg gezahlte Quellensteuer anzurechnen ist (5.11.20, 10 V 1479/20, Abruf-Nr. 221279 ). |

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