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  • 15.05.2023 · Nachricht · FG Berlin-Brandenburg

    Zeitliche Begrenzung der USt-IdNr. bei dubiosem Kfz-Händler

    | Bei erheblichen Pflichtverletzungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen von rund 1,9 Mio. EUR kann es verhältnismäßig sein, die Gültigkeit der USt-IdNr. eines Kfz-Händlers zu begrenzen, obwohl dies einer Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft gleichsteht und den Unternehmer de facto vom innergemeinschaftlichen Warenverkehr ausschließt. Darauf weist das FG Berlin-Brandenburg im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens hin (4.5.22, 7 V 7023/22, Abruf-Nr. 230933 ). |

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