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  • 28.12.2020 · Nachricht · FG Berlin-Brandenburg

    EuGH-Vorlage zur Reichweite der USt-Missbrauchsrechtsprechung

    | Das FG Berlin-Brandenburg hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Vorsteuerabzug auch zu versagen ist, wenn auf einer vorhergehenden Umsatzstufe eine USt-Hinterziehung begangen wurde und der Steuerpflichtige davon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, er mit dem an ihn erbrachten Umsatz aber weder an der Steuerhinterziehung beteiligt noch darin einbezogen war und die Steuerhinterziehung auch nicht gefördert oder begünstigt hat (5.2.20, 5 K 5311/16, Abruf-Nr. 217819 ; EuGH, C-108/20). |

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