06.01.2025 · Nachricht · EuGH
Zigarettenschmuggel durch mehrere Mitgliedstaaten ist im Bestimmungsland zu besteuern
Der EuGH hat klargestellt, dass Zigaretten, die durch mehrere Mitgliedstaaten geschmuggelt und erst im Bestimmungsland entdeckt werden, im Bestimmungsland zu besteuern sind (EuGH, 4.10.24, C-214/24, „Hauptzollamt C“, Abruf-Nr. 244854 ).
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