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  • 06.01.2025 · Nachricht · EuGH

    Zigarettenschmuggel durch mehrere Mitgliedstaaten ist im Bestimmungsland zu besteuern

    Der EuGH hat klargestellt, dass Zigaretten, die durch mehrere Mitgliedstaaten geschmuggelt und erst im Bestimmungsland entdeckt werden, im Bestimmungsland zu besteuern sind (EuGH, 4.10.24, C-214/24, „Hauptzollamt C“, Abruf-Nr. 244854 ).