Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2023 · Nachricht · BVerfG

    Durchsicht gem. § 110 StPO – Primärrechtsschutz vorrangig

    | Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlagnahme von Unterlagen nicht zur Entscheidung angenommen, da der Rechtsweg nicht erschöpft war. Gegen die übermäßig lange Dauer der Durchsicht (§ 110 StPO) hätte zunächst eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden müssen (17.11.22, 2 BvR 827/21, Abruf-Nr. 232786). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents