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  • 19.02.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Mit Steuerfestsetzung geht Arrestverfahren nahtlos in Beitreibungs- bzw. Vollstreckungsverfahren über

    | Schäden, die durch die Vollziehung von unrichtigen Steuerbescheiden entstehen, sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen. |

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