18.06.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Insolvenzstraftat und Restschuldbefreiung
Der BGH weist in einer Entscheidung vom 11.4.13 (IX ZB 94/12, Abruf-Nr. 131720 ) darauf hin, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach Durchführung des Schlusstermins nur versagt werden kann, wenn seine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat spätestens zum Schlusstermin in Rechtskraft erwachsen ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,10 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig