Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 16.07.2015 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

    | Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch zu, wenn die Werkleistung mangelhaft ist (BGH 11.6.15, VII ZR 216/14, Abruf-Nr. 144691 ). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents