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  • 06.03.2023 · Nachricht · BGH

    Fahrt ohne Zulassung keine KraftSt-Hinterziehung

    | Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, ohne dies den Finanzbehörden anzuzeigen, erfüllt zurzeit nicht den Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO. Darauf weist der BGH in einer aktuellen Leitsatz-Entscheidung hin (15.12.22, 1 StR 295/22, Abruf-Nr. 233742 ). |